Die Aufgabe des Fundamts ist es, Fundgegenstände entgegenzunehmen, deren rechtmäßigen Eigentümer zu eruieren und die Fundsachen für die Dauer von einem Jahr einzulagern.
Meldepflicht eines Fundes:
Wenn Sie einen Gegenstand finden, haben Sie einer gewissen Meldepflicht nachzukommen, die vom Wert des gefundenen Gegenstandes abhängt:
- Kleinfunde im Wert von unter EUR 10,- müssen nicht am Fundamt abgegeben werden, außer
die Wiedererlangung ist für den Verlustträger von erheblicher Bedeutung (z.B. Fotos,
Dokumente, ...). Kleinfunde dürfen bei Nachfrage aber nicht verheimlicht werden.
- Ist der Gegenstand über EUR 10,- wert, ist der Finder gesetzlich verpflichtet, diesen un-
verzüglich auf dem Fundamt abzugeben. Ansonsten würde er sich strafbar machen.
Das Fundamt der Gemeinde Bürs ist in der Bürgerservicestelle untergebracht. Verlorenes kann auch bequem im Internet unter Fundamt online gesucht werden. Der verlorene Gegenstand kann mit wenigen Klicks in Bürs und Umgebung gesucht werden.
Zuständig
Bürgerservice