Gemeindewohnungen / Wohnungsbewerbung


Gemeinnützige Wohnungen werden mit Hilfe von Fördermitteln errichtet. Die jeweilige Standortgemeinde erhält ein Zuweisungsrecht dieser Wohnungen. Der Mietvertrag kommt nach erfolgter Vergabe zwischen dem gemeinnützigen Wohnbauträger und dem neuen Mieter zu Stande.

Um eine gemeinnützige Wohnung zu erhalten, hat der Wohnungssuchende bei der Bürgerservicestelle des Gemeindeamtes ein Wohnungsbewerbungsformular auszufüllen und mit den benötigten Unterlagen abzugeben.

Seit Anfang des Jahres 2017 hat die Vorarlberger Landesregierung ein einheitliches Wohnungswerberprogramm in Betrieb genommen, dessen Anwendung ist für alle Gemeinden verpflichtend. Somit war eine Anpassung der Wohnungsvergaberichtlinien der Gemeinde Bürs notwendig. Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 23.2.2017 beschlossen, die Wohnungsvergaberichtlinien für integrative Miet- und Mietkaufwohnungen und betreute Wohnungen des Amtes der Vorarlberger Landesregierung anzuwenden. Die darauf basierende Punktewertung regelt die Annahme und Reihung für Wohnungsbewerbungen. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt durch Beschlussfassung des Gemeindevorstandes. 


Zuständig

Bürgerservice

WoWe_Antragsformular_für_1_Person_ab_11.5.2022.pdf (0.13 MB)

WoWe_Antragsformular_ab_2_Personenhaushalt_ab_11.5.2022.pdf (0.24 MB)

WoWe_Formular_weitere_Haushaltsmitglieder.pdf (0.13 MB)

Zuständig