Der Flächenwidmungsplan darf nur aus wichtigen Gründen geändert werden. Er ist bei Änderung der maßgebenden Rechtslage oder bei wesentlicher Änderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse zu ändern.
Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann ein schriftlicher Antrag auf Umwidmung beim Gemeindeamt eingebracht werden.
Dokumente
Dem Antrag ist ein Lageplan mit der Darstellung der beabsichtigten Umwidmungsfläche sowie der Nachweis des Grundeigentums anzuschließen.
Flächenwidmung
Zuständig
Sekretariat