Straßenarbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen


Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt (z.B. durch Baugerüste, Baustelleneinrichtungen, Container etc.) brauchen Sie nach der Straßenverkehrsordnung eine Bewilligung (unabhängig von anderen Rechtsvorschriften).


Wir erteilen diese straßenpolizeiliche Bewilligung nach schriftlichen Antrag des Bauführers, wenn die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, durch Vorschreibung von Auflagen die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sicherzustellen.


Zuständig

Bauamt