Staatsbürgerschaftsnachweis

Mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis wird in Österreich bestätigt, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Zur Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen und Bestätigungen ist jene(r) Gemeinde (Gemeindeverband) zuständig, in deren Bereich die Person ihren Hauptwohnsitz hat. Für Bürs ist dies der Staatsbürgerschaftsverband Bludenz (im Rathaus Bludenz). Liegt der Hauptwohnsitz einer Person nicht in Österreich, sondern im Ausland, so ist das österreichische Konsulat oder die österreichische Botschaft, in deren Bereich der Hauptwohnsitz liegt, zuständig.


Für eine verstorbene Person ist für die Ausstellung einer Staatsbürgerschaftsbestätigung die Gemeinde (der Gemeindeverband) zuständig, in der diese Person im Zeitpunkt ihres Todes den Hauptwohnsitz hatte. Der Staatsbürgerschaftsverband Bludenz ist für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen für Personen die in den Verbandsgemeinden ihren Hauptwohnsitz haben zuständig,


Dokumente

Die angeführten Unterlagen sind allgemeine Informationen. Da die notwendigen Unterlagen je nach Sachlage sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich immer die vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme mit der Staatsbürgerschaftsstelle.

• Geburtsurkunde des Antragstellers
• Staatsbürgerschaftsnachweise (evtl. Heimatscheine) des Vaters und der Mutter des Antragstellers (bei ausserehelichen Kindern nur der Mutter)
• Heiratsurkunden aller Ehen der Antragstellerin (nur bei Frauen)
• Staatsbürgerschaftsnachweise (Heimatscheine) aller Ehegatten der Antragstellerin
• Nachweis über akademische Grade
• Einbürgerungsurkunde Gebühreninfo (Bundesstempelgebühr und Verwaltungsabgabe) pro Staatsbürgerschaftsnachweis € 22,80.

Die erste Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für ein Kind (bis 2 Jahre) ist gebührenfrei.