Pflegebedürftige Pensionsbezieher können bei ihrer Pensionsversicherungsanstalt Pflegegeld beantragen. Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen dar.
Pflegegeld des Landes
Pflegebedürftige Personen die keine eigene Rente/Pension beziehen oder berufstätig sind, haben Anspruch auf Landespflegegeld. Ebenso anspruchsberechtigt sind Kinder/Jugendliche mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung.
Der Antrag muss in der Gemeinde gestellt werden, in der der Anspruchsberechtigte seinen Hauptwohnsitz hat. Nachdem die zuständige Gemeinde den Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft hat, schickt sie diesen mit Bestätigungsvermerk an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zur Entscheidung weiter.
Für Kinder und Jugendliche mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung ist der Antrag vom Erziehungsberechtigten bzw. Vormund zu stellen.
Dokumente
Ärztliches Gutachten (kann vom Hausarzt ausgestellt werden - bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit angeborenen geistigen Behinderungen nur Ärzte aus der Spezialgruppe Kinder-/Jugendneuropsychiatrie)
Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schloss-Gayenhof-Platz 2
A-6700 Bludenz
Tel. 0043/(0)5522/6136
Pflegegeld des Bundes
Alle, die eine österreichische Pension beziehen, können bei ihrer zuständigen Pensionsversicherungsanstalt einen Antrag stellen.
Die nötigen Antragsformulare stehen zum Herunterladen (Gemeindeamt/Bürgerservice - Formulare - Soziales) bereit, oder sind in der Bürgerservicestelle der Gemeinde Bürs erhältlich.
Pflegegeld für Angestellte und Arbeiter
Pensionsversicherungsanstalt für Angestellte und Arbeiter (PVA)
Zollgasse 6
A-6850 Dornbirn
Tel. 0043/(0)5572/50303
Pflegegeld für öffentlich Bedienstete (BVA)
Pensionsservice
Clemens-Holmeister Str. 6
A-1100 Wien
Tel. 0043/(0)1/93000
Pflegegeld für Bauern
Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
Montfortstraße 9
A-6900 Bregenz
Tel. 0043/(0)5574/4924
Pflegegeld für Selbständige
Gewerbliche Wirtschaft
Schlossgraben 14
A-6800 Feldkrich
Tel. 0043/(0)5522/76642
Zuständig
Bürgerservice