Meldeservice

Bei jeder Wohnsitzänderung muss man sich innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anmelden und von der alten Adresse abmelden. Der neue Wohnsitz kann als Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet werden. Unter Hauptwohnsitz versteht man jenen Wohnsitz in Österreich, wo man den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat. Kriterien dafür sind z.B. die Aufenthaltsdauer, die Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, der Wohnsitz der übrigen nahen (insbesondere der minderjährigen) Familienangehörigen. Alle anderen Wohnsitze gelten als Nebenwohnsitz.


Der Hauptwohnsitz hat für den Betroffenen maßgebliche Bedeutung in Hinblick auf

- die Ausübung des Wahlrechts
- die örtliche Zuständigkeit von Behörden und Gerichten
- Schul- und Kindergartensprengel
- Wohnbauförderung, Wohnbeihilfe
- Sozialhilfe


Bei einer Namens- oder Staatsbürgerschaftsänderung ist eine diesbezügliche Ummeldung erforderlich.


An-/Abmeldung

Meldeauskunft

Meldebestätigung


Zuständig

Bürgerservice