Meldeauskunft

Meldeauskunft aus dem örtlichen Melderegister

Jede/r Interessierte hat gegen Nachweis der Identität (Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) die Möglichkeit, eine Meldeauskunft über eine andere, bestimmbare Person aus dem örtlichen Melderegister zu verlangen. Die Auskünfte müssen nicht begründet werden. Es ist allerdings erforderlich zumindest Vor-, Familienname und Geburtsdatum der gesuchten Person zu kennen. Sie können die Auskünfte beim örtlichen Meldeamt entweder schriftlich oder mündlich beantragen.


Meldeauskunft aus dem Zentralen Melderegister

Eine persönlich beantragte Meldeauskunft aus dem Zentralen Melderegister über alle aktuellen Wohnsitze einer Person in Österreich muss begründet werden. Dazu ist erforderlich Vor- und Familienname sowie das Geburtsdatum der gesuchten Person zu kennen.


Dokumente

Ein Lichtbildausweis ist mitzubringen


Zuständig

Bürgerservice