Verpackungen aus Kunststoff wie Flaschen, Becher, Folien, Styroporverpackungen sowie beschichtetes Papier, Putz- und Waschmittelbehälter, Getränke und Konservendosen, Senftuben, Alufolie udgl. Nicht in den „Gelben Sack“ gehören Nichtverpackungen, Abdeck- und Silofolien, PU-Schaum, Styropor für den Baubedarf, Spielzeug udgl.