Kanalanschluss

Grundsätzlich sind die Eigentümer von Bauwerken oder befestigten Flächen, die ganz oder überwiegend im Einzugsbereich eines Sammelkanales liegen, verpflichtet und berechtigt, diese an den Sammelkanal anzuschließen und die Abwässer in die Abwasserbeseitigungsanlage einzuleiten. Der erstmalige Anschluss wird durch Bescheid aufgetragen.


Je nach dem, ob es sich um einen Neuanschluss oder die Erweiterung eines Bauwerkes oder einer befestigten Fläche handelt, hat der Anschlussnehmer einen Anschluss- oder einen Ergänzungsbeitrag zu entrichten. Für die laufende Benützung der Abwasserbeseitigungsanlage sind Kanalbenützungsgebühren zu leisten.


Für weitere Fragen und Details steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Bürs unter Tel. +43 5552 628 12 117 oder +43 5552 628 12 118  zur Verfügung.


Kanalanschlussgebühren


Zuständig

Bauamt