Hunde An- und Abmeldungen

Anmeldung

Eine Person, die in Bürs einen Hund hält oder für länger als einen Monat in Pflege nimmt, hat dies innerhalb eines Monats in der Kasse des Gemeindeamtes zu melden.


Verwenden Sie für die Anmeldung bitte das Online-Formular auf dieser Seite.


Bei Anmeldung Ihres Hundes bekommen Sie per Post eine Erkennungsmarke mit Nummer sowie eine Vorschreibung der Hundeabgabe zugeschickt. Abgabenschuldner ist der Hundehalter oder die Hundehalterin.


Abmeldung

Jeder Hund, der weggegeben, abhanden gekommen oder verstorben ist, muss in der Kassa des Gemeindeamtes abgemeldet werden. Auch wer wegzieht hat seinen Hund abzumelden.


Verwenden Sie für die Abmeldung bitte das Online-Formular auf dieser Seite.


Hundeabgabe

Der eigentliche Zweck der Hundeabgabe ist die Registrierung der Hunde – das ist das Ziel des Gesetzgebers.

Die Einnahmen aus der Hundeabgabe landen als kommunale Steuer im Gemeinde-Steuertopf und wird ohne Zweckbestimmung eingehoben. Aus dem allgemeinen Budget werden beispielsweise die Hundekotbehälter finanziert.


Hundemarke

Jeder in Bürs angemeldete Hund erhält eine Erkennungsmarke mit Nummer. Die Erkennungsmarke muss vom angemeldeten Hund getragen werden. Hunde, die ohne Erkennungsmarke angetroffen werden, kann die Gemeinde durch ihre Beauftragten einfangen und auf Kosten des Hundebesitzers in Verwahrung nehmen.

Die Erkennungsmarke wird nach der Anmeldung per Post an den Hundehalter gesendet.


Hundesteuer


Zuständig

Buchhaltung / Finanzen

Formulare