Grundverkehr

Genehmigungspflichtig sind Grunderwerbe an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie der Grunderwerb durch Ausländer (nicht EU-Bürger).


Der Antrag hat die Angaben und Unterlagen zu umfassen, die zur Beurteilung erforderlich sind, insbesondere Angaben über den Zweck des Rechtserwerbes. Weiters ist eine Ausfertigung der Urkunde, aus welcher sich der Titel des Rechtserwerbes ergibt, vorzulegen.

Für den Erwerb einer Liegenschaft oder einer Wohnung auf einem mit Baufläche, Sondergebiet oder Vorbehaltsfläche gewidmetem Grundstück benötigt der Erwerber lediglich eine Baugrundstücksbestätigung für das Grundbuchsgericht (ausgenommen nicht EU-Bürger).


Zuständig

Bürgerservice

Formulare