Gebrauchserlaubnis Gemeindestrasse

Jeder Sondergebrauch (z.B. Errichtung einer neuen Zufahrt, Änderung einer Zufahrt, Grabungsarbeiten für Gas-, Wasser, Strom etc., Gerüstungen sowie Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden, Aufstellung von Containern etc.) auf öffentlichem Grund (z.B. Straßen, Plätzen, Gehsteigen, Wegen) bedarf unbeschadet der nach anderen, insbesondere bau- oder straßenpolizeilicher Vorschriften erforderlichen behördlichen Bewilligungen - einer Zustimmung des Straßenerhalters.


Für Gemeindestraßen innerhalb des Ortsgebietes von Bürs ist diese Gebrauchserlaubnis vom Bauamt einzuholen.


Zuständig

Bauamt