Gästetaxe

Die Gästetaxe wird für das gesamte Ortsgebiet von Bürs und während des ganzen Jahres eingehoben


Abgabepflichtig sind alle Gäste, die während des Einhebungszeitraumes im Ortsgebiet von Bürs nächtigen, soweit sie nicht von der Abgabepflicht befreit sind. Der Unterkunftgeber ist verpflichtet, die Gästetaxe vom Abgabenschuldner einzuheben und haftet für die Erfüllung der Abgabepflicht.


Das Ausmaß der Abgabe ist in der Gästetaxeordnung der Gemeinde Bürs geregelt.


Zuständig

Bürgerservice