Gemeinde Bürs
Mit Beschluß des Gemeindevorstandes vom 13.11.1989 wird ab dem Jahre 1990 die Pflanzung von Hoch- und Halbstamm-Obstbäumen gefördert.
Der Förderungsbeitrag beträgt € 7,27 für den Hochstamm € 5,09 für den Halbstamm
Antrag: Die Pflanzung von Obstbäumen ist dem Gemeindeamt Bürs mündlich, schriftlich oder telefonisch anzuzeigen. Ein Jahr nach der Pflanzung wird die Pflege des Obstbaumes durch einen Vertreter des Obst- und Gartenbauvereines Bludenz-Bürs überprüft. Nach erfolgter Überprüfung wird dann der entsprechende Förderungsbeitrag überwiesen.