Familienzuschuss

Der Familienzuschuss stellt eine finanzielle Entlastung für Familien mit Kleinkindern dar. Der Familienzuschuss wird im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld, frühestens ab dem 31. Lebensmonat des Kindes gewährt bzw. ab dem 37. Lebensmonat, wenn bis dahin beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen. Der Familienzuschuss wird längstens bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres eines Kindes gewährt.


Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Nachweis über das gesamte Familieneinkommen (Jahreslohnzettel vom Vorjahr, Karenzgeldbestätigung, Einheitswertbescheid)
  • Geburtsurkunde Kind
  • Original Bankbestätigung
  • Ausländer: Reisepässe der Eltern

Der Antrag ist mit allen Unterlagen im Gemeindeamt in der Bürgerservicestelle abzugeben. Er wird gemeindeamtlich bestätigt und anschließend zur weiteren Bearbeitung an das Amt der Vorarlberger Landesregierung weitergeleitet.


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Zuständig

Bürgerservice

Formulare