Eheschließung / Heiratsurkunde

Welche Urkunden zur standesamtlichen Eheschließung erforderlich sind, ist früh genug vor dem geplanten Hochzeitstermin mit dem zutreffenden Standesamt der Wohnsitzgemeinde entweder des Mannes oder der Frau abzuklären. Dort wird auch die sogenannte "Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit" abgefasst, wozu beide Partner anwesend sein müssen. Die Urkunden müssen in Originalen vorliegen und fremdsprachige durch eine gerichtlich beeideten Übersetzer übersetzt sein.


 

Ehefähigkeitszeugnis


Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie beim Standesamt des Hauptwohnsitzes. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung, dass Sie im Ausland Ihren Partner heiraten können und diese Eheschließung auch in Österreich anerkannt wird. Bei der Antragstellung sind deshalb dieselben Dokumente wie für eine Eheschließung im Inland nötig.

 

Zuständig


Für Bürserinnen und Bürser ist das Standesamt im Rathaus Bludenz, Tel.Nr. +43 5552 636 21 451 zuständig.