Bauverfahren

Bauantrag / Baubewilligung

Die Erteilung der Baubewilligung ist bei der Behörde schriftlich zu beantragen. Der Bauantrag hat Art, Lage, Umfang und die beabsichtigte Verwendung des Bauvorhabens anzugeben. Dem Bauantrag anzuschließen sind insbesondere der Nachweis des Eigentums am Baugrundstück bzw. die Zustimmung des Eigentümers, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Pläne, Berechnungen und Beschreibungen, der Nachweis der rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstückes mit einer öffentlichen Verkehrsfläche sowie ein Energieausweis. Die Pläne, Berechnungen und Beschreibungen sind in dreifacher Ausfertigung vorzulegen.

Die Erledigung des Bauantrages erfolgt mittels Bescheid.

 

Bauanzeige

Die Bauanzeige ist bei der Baubehörde schriftlich einzubringen. In der Bauanzeige sind Art, Lage, Umfang und die beabsichtigte Verwendung des Bauvorhabens anzugeben. Der Bauanzeige anzuschließen sind insbesondere der Nachweis des Eigentums am Baugrundstück bzw. die Zustimmung des Grundeigentümers, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Pläne, Berechnungen und Beschreibungen in dreifacher Ausfertigung sowie der Nachweis einer rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstückes mit einer öffentlichen Verkehrsfläche. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird das anzeigepflichtige Bauvorhaben mit schriftlichem Bescheid freigegeben. Das Bauanzeigeverfahren erfolgt ohne die Mitwirkung von Nachbarn.


Abbruch

Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist in jedem Fall anzeigepflichtig. Der Abbruch von Bauwerken, die keine Gebäude sind (z.B. Pergola, Stützmauer, Flugdach) ist anzeigepflichtig, wenn bestimmte Gefährdungen oder Belästigungen nicht ausgeschlossen werden können, ansonsten ist er frei.

Der Bauanzeige ist zumindest ein Lageplan (dreifach) mit Darstellung der abzubrechenden Bauteile anzuschließen.

 

Baufertigstellungsmeldung / Schlussüberprüfung

Die Vollendung von bewilligungspflichtigen Bauvorhaben ist der Behörde vom Bauherrn innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu melden. Dieser Fertigstellungsmeldung sind insbesondere die in der Baubewilligung angeführten Befunde bzw. Nachweise anzuschließen.

Bei Bauvorhaben, die bewilligungspflichtig sind und deren Vollendung daher meldepflichtig ist, ist die Benützung erst ab Vorliegen der Meldung einschließlich allenfalls der Behörde vorzulegender Befunde bzw. Nachweise zulässig.


Für weitere Fragen oder Detailfragen stehen Ihnen das Bauamt unter Tel. Nr. +43 5552 628 12 117 oder +43 5552 628 12 119, während der Amtszeiten zur Verfügung


Zuständig

Bauamt

Formulare