Baugrundstücksbestätigung

Baugrundstücksbestätigung Für den Erwerb einer Liegenschaft oder einer Wohnung auf einem mit Baufläche, Kerngebiet, Wohn- und Mischgebiet, Betriebsgebiet oder Vorbehaltsfläche gewidmetem Grundstück, benötigt der Erwerber lediglich eine Baugrundstücksbestätigung für das Grundbuchsgericht (ausgenommen Nicht-EU-Bürger).


Zuständig

Bürgerservice

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