An-/Ab- und Ummeldungen

Anmeldung

Eine Anmeldung ist

  • persönlich durch die Meldepflichtigen
  • durch Dritte (mit den Originaldokumenten der Meldepflichtigen oder beglaubigten Abschriften dieser Dokumente)

  • im Meldeamt während der Amtszeiten möglich. Bei einer Anmeldung mit Hauptwohnsitz wird gleichzeitig der frühere Hauptwohnsitz abgemeldet. Es ist daher nicht notwendig, sich vorher in seiner bisherigen Gemeinde abzumelden.


    Folgende Dokumente sind mitzubringen:

  • Meldezettel
  • Reisepass oder Personalausweis (oder Führerschein mit Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über akademischen Grad
  • Heiratsurkunde
  • Nachweis der Namensänderung

  • Anmeldepflicht besteht innerhalb von 3 Tagen nach Bezug der Unterkunft.


    Abmeldung

    Eine Abmeldung ist nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen. Innerhalb von Österreich werden Sie gleichzeitig mit der Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes bei der alten Adresse abgemeldet.


    Folgende Dokumente sind mitzubringen:

  • Meldezettel
  • Identitätsnachweis
  • bei Tod die Sterbeurkunde

  • Abmeldepflicht besteht innerhalb von 3 Tage vor oder nach der Aufgabe der Unterkunft.


    Ummeldung

    Eine Ummeldung ist aus folgenden Gründen erforderlich:
  • bei Änderung der Wohnsitzqualität innerhalb eines Monats (z.B. wenn Sie Ihren bisherigen weiteren Wohnsitz zu Ihrem Hauptwohnsitz machen wollen)
  • bei Änderung des Namens oder sonstiger Personendaten (innerhalb eines Monats)
  • bei Änderung der Staatsbürgerschaft (innerhalb eines Monats)

    Eine Ummeldung hat persönlich durch den Meldepflichtigen oder durch Dritte beim Meldeamt im Gemeindeamt zu erfolgen.


    Folgende Dokumente sind mitzubringen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • entsprechende Dokumente aus denen die Änderungen bzw. die aktuellen Daten hervorgehen
  •    (z.B. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis über akademischen Grad etc.)

     


    Zuständig

    Bürgerservice

    Formulare