Anmeldung
Eine Anmeldung ist
persönlich durch die Meldepflichtigen
durch Dritte (mit den Originaldokumenten der Meldepflichtigen oder beglaubigten Abschriften dieser Dokumente)
im Meldeamt während der Amtszeiten möglich. Bei einer Anmeldung mit Hauptwohnsitz wird gleichzeitig der frühere Hauptwohnsitz abgemeldet. Es ist daher nicht notwendig, sich vorher in seiner bisherigen Gemeinde abzumelden.
Folgende Dokumente sind mitzubringen:
Meldezettel
Reisepass oder Personalausweis (oder Führerschein mit Staatsbürgerschaftsnachweis)
Geburtsurkunde
Nachweis über akademischen Grad
Heiratsurkunde
Nachweis der Namensänderung
Anmeldepflicht besteht innerhalb von 3 Tagen nach Bezug der Unterkunft.
Abmeldung
Eine Abmeldung ist nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen. Innerhalb von Österreich werden Sie gleichzeitig mit der Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes bei der alten Adresse abgemeldet.
Folgende Dokumente sind mitzubringen:
Meldezettel
Identitätsnachweis
bei Tod die Sterbeurkunde
Abmeldepflicht besteht innerhalb von 3 Tage vor oder nach der Aufgabe der Unterkunft.
Ummeldung
Eine Ummeldung ist aus folgenden Gründen erforderlich:
bei Änderung der Wohnsitzqualität innerhalb eines Monats (z.B. wenn Sie Ihren bisherigen weiteren Wohnsitz zu Ihrem Hauptwohnsitz machen wollen)
bei Änderung des Namens oder sonstiger Personendaten (innerhalb eines Monats)
bei Änderung der Staatsbürgerschaft (innerhalb eines Monats)
Eine Ummeldung hat persönlich durch den Meldepflichtigen oder durch Dritte beim Meldeamt im Gemeindeamt zu erfolgen.
Folgende Dokumente sind mitzubringen:
amtlicher Lichtbildausweis
entsprechende Dokumente aus denen die Änderungen bzw. die aktuellen Daten hervorgehen
(z.B. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis über akademischen Grad etc.)
Zuständig
Bürgerservice