Volksbegehren "Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn"

Aushängezeitraum: 05.03.2026 - 10.06.2026

Die Landeswahlbehörde hat dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung "Für den Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde mim Krankhaus Dornbirn" stattgeben.

Im Eintragungszeitraum vom 15. April 2026 bis zum 10. Juni 2026 haben Stimmberechtigte die Möglichkeit, das Volksbegehren zu unterstützen. Für die Eintragung ist ausschließlich das von der Landeswahlbehörde erstelle Formular zu verwenden. Eine Eintragung für das Volksbegehren ist ausschließlich im festgelegten Eintragungszeitraum möglich, Formular, die vor bzw. nach der Eintragungsfrist ausgefüllt und abgegeben werden, sind ungültig.

Antrag vom 3. Februar 2026 auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren gemäß § 8 L-VAG.pdf herunterladen (0.09 MB)

Eintragungsformular nach § 11Abs.3 L-VAG.pdf herunterladen (0.75 MB)

Datei herunterladen (Veröffentlichung_Volksbegehren[2].pdf) (218 KB) - .PDF

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