Mobilitätsförderung

Radverkehr - Voraussetzungen zur Förderung

Förderungswürdig sind Menschen mit Hauptwohnsitz in Bürs oder ortsansässige Vereine und Betriebe.

Die Vorlage der Originalrechnung bei der Gemeinde Bürs ist für die Förderung erforderlich. Der Kauf und Antrag muss im laufenden Kalenderjahr beantragt werden. 

Pro Antragsteller*in ist eine Förderung nur alle drei Jahre möglich. 

Anhänger bzw. Trolleys müssen bei einem Betrieb in der Regio im Walgau*, welcher auch einen Service anbietet, gekauft werden.

(E-)Lastenfahrräder müssen bei einem Vorarlberger Betrieb, welcher auch einen Service anbietet, gekauft werden.

Alle Fahrzeuge müssen den geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen.

Kinderhelme können pro Kind beantragt werden (Kinder bis 14 Jahre).

Entsprechende Nachweise sind bei der Antragstellung beizulegen.


□ Kinderanhänger (Förderung 50% des Kaufpreises, maximal jedoch 150 €)

□ Lastenanhänger (Förderung 50% des Kaufpreises, maximal jedoch 100 €)

□ Fahrrad-Trolley (Förderung 50% des Kaufpreises, maximal jedoch 100 €)

□ Lastenfahrrad / E-Lastenfahrrad (Förderung 300 €)

□ Kinderhelm (Förderung maximal 20 €)


ÖPNV Jahreskarte - Voraussetzung zur Förderung

Förderungswürdig sind Menschen mit Hauptwohnsitz in Bürs oder ortsansässige Vereine und Betriebe.

Die Vorlage der Jahreskarte bei der Gemeinde Bürs ist für die Förderung erforderlich.

Allen Besitzer*innen von Jahreskarten wir einmal im Jahr pro Jahreskarte ein Mobilitätszuschuss gewährt.


ÖBB-Vorteilscard – Classic, Senior*in (Förderung 20,00 €)

ÖBB-Vorteilscard Familie und Jugend (Förderung 19,00 €)

□ KlimaTicket - now classic, Jugend, Senior*in, Student*in, Familie (Förderung 80,00 €)

□ vmobil KlimaTicket – Classic, Senior*in, Jugend (Förderung 20,00 €)

□ vmobil KlimaTicket – Schüler*in, Lehrling, Fahrrad, Hund (Förderung 10,00 €)


Bitte mit dem/den entsprechenden Formular(en) und Unterlagen die Förderung in der Bürgerservicestelle im Gemeindeamt beantragen.

Formulare